Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für das Vermietungs- und Servicegeschäft mobile Toiletten

A. Allgemeine Regeln

1.1. Die AGB gelten für alle Unternehmen der BplusL Group GmbH- Unternehmensgruppe und insbesondere für die BplusL Infra Log GmbH, die BplusL My Locus GmbH sowie die DBV Baumaschinen- und Baugerätevertriebs GmbH (nachfolgend auch Auftragnehmer genannt). Die AGBs gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Verbrauchern, Unternehmen sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend gemeinsam: Kunde), die die Vermietung von mobilen Toiletten zum Gegenstand haben.

1.2. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbeziehungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsgegenstand als der Auftragnehmer zu mindestens in Textform ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Den Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Der Widerspruch gilt auch für den Fall, dass den Geschäftsbedingungen des Kunden nach Vorlage oder sonstiger Einbeziehung nicht nochmals widersprochen wird.

1.3. Abweichende und ergänzende Vereinbarungen zu diesen AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Textformerfordernis. Der Vorrang von Individualabreden bleibt hiervon unberührt.

 

B. Vertragsgegenstand

2.1. Alle Angebote der Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich bis zur Bestätigung des Auftragnehmers in Textform.

2.2. Der Vertragsinhalt ergibt sich ausschließlich aus der vertraglichen Vereinbarung. Angaben in Werbeunterlagen und sonstigen Veröffentlichungen des Auftragnehmers werden nur durch ausdrückliche Einbeziehung in den Vertrag in Textform Vertragsbestandteil.

 

C. Vertragliche Regeln

3.1. Verträge über die Aufstellung von mobilen Toiletten sind Mietverträge. Alle vom Auftragnehmer gelieferten Sachen verbleiben, sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, im Eigentum des Auftragnehmers.

3.2. Der Kunde haftet dafür, dass die Aufstellung der mobilen Toilette am Aufstellungsort rechtlich zulässig sowie tatsächlich möglich ist. Insoweit ist dem Kunden bekannt, dass für die Aufstellung und Nutzung der mobilen Toilette im Einzelfall eine behördliche Genehmigung erforderlich sein kann. Eine solche gegebenenfalls erforderliche behördliche Genehmigung hat der Kunde selbstständig und auf eigene Kosten vor der Bereitstellung einzuholen.

3.3. Der Kunde teilt dem Auftragnehmer bestehende Beschränkungen, Auflagen sowie tatsächliche Schwierigkeiten, die ein Aufstellen erschweren, unaufgefordert spätestens eine Woche vor dem Bereitstellungsdatum, oder, wenn erst danach Kenntnisse von solchen Umständen erlangt wird, unverzüglich mit.

3.4. Der Kunde hat den Standort der mobilen Toilette so zu wählen, dass eine Anfahrt für Lkw bis zu einem Gesamtgewicht bis zu 7,5 t möglich ist. Der Aufstellungsort ist vom Kunden so zu wählen, dass die ihm übertragenen Verkehrssicherungspflichten erfüllt werden können. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, den Aufstellungsort dahingehend zu kontrollieren. Wird dem Auftragnehmer bei der Bestellung oder bei der Anlieferung keine konkrete Aufstellfläche zugewiesen, so ist er berechtigt, die mobile Toilette nach eigenem Ermessen auf eine hierfür geeignete Fläche abzustellen. Erforderliche Umsetzungen hat der Kunde selbst und auf eigene Kosten jedoch erst nach Zustimmung des Auftragnehmers in Textform durchzuführen.

3.5. Der Kunde ist verpflichtet, die mobile Toilette auf eigene Kosten-insbesondere gegen Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Diebstahl, Sturm- oder Frostschäden sowie unsachgemäßen Gebrauch durch Mitarbeiter oder Dritte-zu sichern. Der Kunde hat die mobile Toilette sorgfältig zu behandeln. Er ist über die gesamte Laufzeit des Vertrages und bis zur Abholung für die Einhaltung sämtlicher Verkehrssicherungspflichten verantwortlich.

3.6. Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung der mobilen Toilette ausschließlich zum vertragsgemäßen Gebrauch sicherzustellen. Die mobile Toilette dient ausschließlich der Entsorgung menschlicher Exkremente und Toilettenpapier. Das Einfüllen anderer Stoffe, insbesondere von Müll, Altöl, Beton, Farbresten oder Chemikalien ist untersagt.

3.7. Die vereinbarten Servicearbeiten umfassen die Reinigung der mobilen Toilette, die Kontrolle, Entsorgung des Tankinhalts sowie das Nachfüllen der notwendigen Betriebsstoffe. Soweit Servicearbeiten wegen Umständen, die der Kunde zu vertreten hat (versperrte/r Zugang/Zufahrt), nicht durchgeführt werden können, gelten die Servicearbeiten als erbracht und entbinden den Kunden nicht von der Vergütungspflicht dieser Servicearbeiten.

3.8. Die Servicearbeiten werden in der Regel einmal pro Kalenderwoche durchgeführt. Insbesondere bei Feiertagen kann es zu Abweichungen in den Serviceleistungen kommen. Wird die Serviceleistung innerhalb eines Zeitraums von 5 Werktagen nachgeholt, ist der Kunde nicht zur Minderung berechtigt. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen ist der Auftragnehmer in der Wahl des Zeitpunktes der Servicearbeiten frei.

3.9. Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung der mobilen Toilette an Dritte ist ausgeschlossen. Die Verbringung der mobilen Toilette an einen anderen Standort ist untersagt.

3.10. Der Kunde hat Mängel und Schäden an der mobilen Toilette nach Anlieferung und während des Gebrauchs unverzüglich dem Auftragnehmer anzuzeigen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er dem Auftragnehmer den hieraus resultierenden Schaden zu ersetzen. Ist der Auftragnehmer aufgrund der unterlassenen oder verspäteten Anzeige nicht in der Lage, Abhilfe zu schaffen, ist der Kunde nicht zur Minderung, zu Schadenersatz oder zur Kündigung des Vertrages berechtigt.

3.11. Soweit die mobile Toilette mit einem Wassertank ausgestattet ist, erfolgt die Befüllung bei Anlieferung und auch im Rahmen der Servicearbeiten nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Risiko des Kunden. Das Wasser hat keine Trinkwasserqualität. Der Auftragnehmer hat die nachträgliche Verschmutzung des Wassers nicht zu vertreten.

 

D. Mietdauer

4.1. Soweit im Vertrag nicht anderweitig bestimmt, wird der Vertrag nach Wochen auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestmietzeit beträgt 4 Wochen. Das Mietverhältnis beginnt mit dem Tag der Bereitstellung. Zum Ablauf der Mindestmietzeit und danach kann das Mietverhältnis mit einer Frist von einer Woche jeweils zum Ablauf des darauffolgenden Sonntags gekündigt werden.

4.2. Das Fahr- und Servicepersonal des Auftragnehmers vor Ort sind ausdrücklich nicht bevollmächtigt, im Namen des Auftragnehmers Willenserklärungen abzugeben bzw. entgegenzunehmen, insbesondere nicht zu Willenserklärungen, die auch auf die Änderung des Vertrages sowie Nebenabreden gerichtet sind.

4.3. Der Auftragnehmer hat nach Beendigung des Vertrages die mobile/n Toilette/n bei einer Gesamtzahl bis 10 Stück innerhalb von 10 Arbeitstagen (Montag bis Freitag) und bei mehr als 10 Stück innerhalb von 20 Arbeitstagen abzuholen.

 

E. Stornierungen

5.1. Im Falle einer Anmietung ist eine vorzeitige Stornierung bis 14 Tage vor dem vereinbarten Bereitstellungsdatum kostenfrei möglich, sofern hier keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

Bei Stornierungen 13-7 Tage vor Bereitstellungsdatum ist der Auftragswert zu 50 % zu entrichten.

Bei Stornierungen bis 6 Tage vor Bereitstellungsdatum ist der Auftragswert zu 100 % zu entrichten.

5.2. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

5.3. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Auftraggeber ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

 

F. Zahlungsbedingungen

6.1.Sämtliche Preise, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6.2. Die Abrechnung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, 4-wöchentlich. Dabei zählt jede begonnene Woche als volle Woche.

6.3. Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn dessen Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer ausdrücklich anerkannt sind. Zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, als seine Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis stammen

6.4. Kommt der Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen und insbesondere Serviceleistungen einzustellen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, für die Reinigung und Entsorgung der mobilen Toilette selbst Sorge zu tragen. Für Schäden an oder durch die mobile Toilette, die während der Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts des Auftragnehmers entstehen, haftet allein der Kunde.

 

G. Haftung des Auftragnehmers

7. Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist danach ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, also solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Kunde vertrauen darf, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung handelt.

Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 und 2 aufgeführten Fälle gegeben ist.

 

H. Rechtswahl und Gerichtsort

8.1. Es wird die Anwendung deutschen Rechts vereinbart unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

8.2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, soweit es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit nichts anderes bestimmt ist oder sich aus der Natur des Vertrages ein anderer Erfüllungsort ergibt.

8.3. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird, soweit es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, der Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Der Auftragnehmer ist ebenfalls berechtigt, Ansprüche an dem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.

 

I. Besondere Bestimmungen für Verbraucher

9. Widerruf

Die folgende Widerrufsbelehrung gilt für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Verträge und bei Fernabsatzverträgen:

 

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns


(DBV Baumaschinen- & Baugerätevertriebs GmbH,
Unternehmenssitz und Rechnungsadresse:
Ruselstraße 84, 94469 Deggendorf,
E-Mail: info@mylocus.de
Telefon: 0800 940300)

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Der Kunde beauftragt den Beginn der Ausführung der Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist.

Wir holen die Waren ab. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung oder die Lieferung von Produkten von My Locus während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Haben Sie verlangt, dass die Lieferung von unseren mobilen Toiletten, Toilettenwagen oder sonstigen Produkten von My Locus während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

10.Widerrufsmuster

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An die

BplusL Group GmbH, Johann-Esche-Straße 27, 09212 Limbach-Oberfrohna, E-Mail: info@bplusl.de, Fax: 03722/46951 51:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Anmietung der mobile/n Toilette/n:

Bestellt am:…………….. (*), erhalten am………….. (*)

……….. Name des/der Verbraucher (s)

………… Anschrift des/der Verbraucher (s)

………… Unterschrift des/der Verbraucher (s), nur bei Mitteilung auf Papier

………… Ort, Datum

*Unzutreffendes bitte streichen.